
Finanzierung
Nach § 74 SGB VIII soll sich der anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit einer angemessenen Eigenleistung an den Kosten einer Maßnahme beteiligen.
Nach aktuellem Recht beläuft sich der Trägeranteil je nach Gruppenform auf 5 bis 15 %. So entsprechend auch der Gemeindeanteil.
Wie die Beteiligung nach neuem Gesetz genau aussieht, ist aktuell noch nicht bekannt, da die erforderliche Rahmenvereinbarung (vgl. § 5 Abs. 2 KitaG) auf Ebene der kommunalen Spitzenverbände noch nicht abgeschlossen wurde.

Rechenbeispiel:
Personalkosten
Laut Rücksprache mit dem Jugendamt Ahrweiler entstehen für einen eingruppigen Waldkindergarten Personalkosten in Höhe von 170.000,00 EURO pro Jahr.
Der Träger und die Gemeinde tragen von den o.a. Personalkosten jeweils 12,5%, das entspricht jeweils 21.250,00 EURO pro Jahr.
Der Träger erhebt diese Kosten als sog. Trägerbeitrag im Rahmen einer Mitgliedschaft der Eltern des zu betreuenden Kindes im Trägerverein. Damit ergibt sich bei einer Gruppe mit 20 Kindern ein Trägerbeitrag von mindestens 88,54 EURO monatlich pro Kind.
Anschaffung Bauwagen
Nach der aktuell gültigen Verwaltungsvorschrift des Bildungsministeriums über die Bezuschussung zu den Baukosten von Kitas könnte sich eine Fördersumme in Höhe von 20 x 8.500,00 EURO = 170.000,00 EURO, maximal 90 % der förderfähigen Gesamtkosten, ergeben.
Die restlichen 10 % sind hälftig durch den Träger und durch den Kreis zu tragen.
Bauwagen incl. Bio-Komposttoilette 48.000,00 EURO
Landanteil 90 % davon 43.200,00 EURO
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Restbetrag in Höhe von 4.800,00 EURO
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Kreisanteil davon 50 % 2.400,00 EURO
Träger ebenfalls 50 % 2.400,00 EURO
Sachkosten
Hier erfolgt keine Förderung seitens des Kreises und des Landes, d.h. sämtliche Sachkosten sind durch den Träger selbst zu finanzieren. Ein Teil dieser Kosten wird durch ehrenamtliche Arbeit durch die Elternschaft, Einnahmen durch Basarverkäufe und Spenden aufgebracht. Der übrige Teil wird im Rahmen des Trägerbeitrages erhoben.